Reitbuch

Reitbetrieb Silvie Kurz

Nutzungsbedingungen von reitbuch.com

Geschäfts- und Nutzungsbedingungen von Reitbetrieb Silvie Kurz

1.) Geltungsbereich

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die zwischen dem Reitbetrieb Silvie Kurz und dem Reitschüler bzw. dem gesetzlichen Vertreter abgeschlossenen Verträge über die Erteilung von Reitunterricht oder die Anwendung von Reittherapie.

2.) Gegenstand der Vereinbarung

Der Reitunterricht oder die Reittherapie kann im Rahmen eines Abos (Unterrichts- bzw. Therapieblöcke) sowie individuell vereinbart werden.

Im Abo erfolgt die Zuweisung von Stammplätzen durch den Reitbetrieb. Stammplätze haben immer Vorrang vor Einzelbuchungen. Im Abo findet der Reitunterricht oder die Reittherapie während der Blöcke einmal pro Woche statt, außerhalb der Blöcke findet kein Unterricht/keine Therapie statt.

Inhalt und Dauer der verschiedenen Klassen (Gruppe, Einzel usw.) des Reitunterrichts bzw. der Reittherapie können dem aktuellen Preis- und Leistungs­verzeichnis unter www.reitbetrieb-silvie-kurz.de/preise/ entnommen werden.

Die Entscheidung über die Anzahl von Reitern in einer Gruppe obliegt den Reitlehrern. Die Einteilung der Schulpferde erfolgt durch den Reitlehrer.

Für den Reitunterricht und die Reittherapie stehen zwei Reithallen, ein Reitplatz sowie Ausreitgelände zur Verfügung.

3.) Helmpflicht

Alle Reiter müssen beim Reiten einen Reithelm nach gültiger Euronorm tragen. Reithelme können auch ausgeliehen werden.

4.) Ausrüstung der Reiter

Das Tragen folgender geeigneter Kleidung während der Einheiten wird empfohlen: Feste Schuhe oder Stiefel mit Absatz, Reithose und Reithandschuhe, sowie bei Fortgeschrittenen eine Sicherheitsweste. Bei ungeeigneter Ausrüstung ist die Teilnahme am Unterricht/der Therapieeinheit nicht möglich.

5.) Ausrüstung der Pferde

Mit der Ausrüstung der Pferde (Halfter, Sattel, Trense usw.) ist sorgsam umzugehen. Beschädigungen der Ausrüstung sind aus Sicherheitsgründen umgehend dem Reitlehrer zu melden. Die Ausrüstung der Pferde ist stets dort aufzuräumen, von wo sie geholt wurde.

6.) Auskunftspflicht

Die Reitschüler bestätigen, dass sie körperlich und geistig dazu in der Lage sind, am Reitunterricht/der Reittherapie teilzunehmen. Etwaige Probleme, die dem praktischen Reiten entgegenstehen könnten, sind vor Beginn einer Einheit mitzuteilen.

Zum Wohle unserer Pferde besteht eine dem jeweiligen Pferd angepasste Gewichtsobergrenze für Reiter.

7.) Vergütung

Die Vergütung richtet sich nach dem aktuellen Preis- und Leistungs­verzeichnis (siehe www.reitbetrieb-silvie-kurz.de/preise/). Die Preise können ohne Vertragsänderung angepasst werden.

Ein Abo ist vom Reitschüler im Voraus bzw. zu Blockbeginn zu bezahlen und gilt für eine Einheit pro Woche am festgelegten Termin (Stammplatz).

Einzelstunden, Ausritte, Kurse oder sonstige Veranstaltungen müssen bei Anmeldung bezahlt werden.

8.) Unterrichtsausfall

Fällt der Unterricht/die Therapieeinheit aus betrieblichen Gründen aus, wird ein Ersatztermin angeboten. Dies gilt nicht für Einheiten, die aufgrund von höherer Gewalt abgesagt werden müssen. Hierzu zählen insbesondere extreme Witterungs­verhältnisse.

Eine Rückvergütung nicht in Anspruch genommener Einheiten wird nicht gewährt.

9.) Buchung und Absage von Reitstunden

Die Anmeldung zu individuellen Einheiten erfolgt ausschließlich über das Online-Reitbuch. Eine Buchung kann online bis 24 Stunden vor Beginn der Einheit kostenfrei abgesagt werden. Eine Absage sollte möglichst frühzeitig erfolgen, damit der Platz für andere freigegeben werden kann.

Bei kurzfristiger Absage (weniger als 24 Stunden vorher) oder Nichtabsage wird die Einheit wie vereinbart berechnet. Individuelle Absprachen sind in Ausnahmefällen möglich.

10.) Laufzeit eines Abos

Ein Abo beginnt mit der Zuweisung eines Stammplatzes durch den Reitbetrieb und läuft bis zum Blockende.

11.) Sorgfaltspflicht, Haftung und Versicherung

Die Teilnehme am Reitunterricht/der Reittherapie erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Unfallversicherung sowie eine Haftpflichtversicherung für Reitschüler werden empfohlen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass der Veranstalter (Reitbetrieb Silvie Kurz), seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen für Unfälle, die während der Zeit des Aufenthalts auf dem Betriebsgelände sowie sonst im Zusammenhang mit der Ausübung des Reitsports geschehen, eine Haftung nur so weit übernommen wird, als hierfür Versicherungsschutz besteht bzw. der Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der verantwortlichen Person beruht.

Der Reitbetrieb haftet nicht für den Verlust von mitgebrachter Kleidung, Geld oder sonstiger Wertgegenstände. Liegengebliebenes wird im Reiterstüberl verwahrt und kann dort eingesehen und abgeholt werden.

Die Erziehungsberechtigten werden außerhalb der Einheit nicht aus der Aufsichts- und Haftungspflicht entlassen.

12.) Verhalten auf dem Reiterhof

Alle Reiter und Gäste haben sich auf dem Reiterhof so zu verhalten, wie es dem Umgang mit Fluchttieren entspricht. Lautes Schreien, Rennen oder hektische Bewegungen sowie ungewohnte Gegenstände (z.B. Regenschirme) sind bei Pferden oft Auslöser für Schrecksituationen und können so zur Gefahr für Pferd und Reiter werden…

13.) Füttern der Pferde

Das Füttern der Pferde ist nur Berechtigten erlaubt (auch Reitschülern unter Anleitung des Reitlehrers). Unerlaubtes Füttern ist hingegen strengstens verboten! Pferde haben eine sehr empfindliche Verdauung und erhalten deshalb nur ausgewählte Nahrung.

14.) Zugang zu Räumlichkeiten

Reithallen, Reitplatz, Reiterstüberl, Stall, Sattelkammer und Putzplatz dürfen zu Zwecken des Reitunterrichts und der Reittherapie betreten werden. Der Zugang zum Heuboden, zur Traktorgarage und Werkstatt sowie zu als privat gekennzeichneten Bereichen des Grundstücks ist hingegen verboten bzw. auf Berechtigte beschränkt.

15.) Rauchverbot

Auf dem gesamten Reiterhof ist Rauchen verboten.

16.) Nutzung von Parkplätzen

Die Nutzung gekennzeichneter Parkplätze vor den Reithallen ist erlaubt. Die Zufahrt zum sowie das Parken im Innenhof ist hingegen grundsätzlich verboten – außer es wurde ausdrücklich erlaubt.

17.) Nutzung des Reiterstüberls

Die Nutzung des Reiterstüberls als Aufenthaltsraum ist erlaubt. Es stehen warme und kalte Getränke zum Verkauf bereit. Selbst mitgebrachte Getränke und Speisen dürfen im Reiterstüberl verzehrt werden.

18.) Nutzung der Toilette

Die Toilette im Stallgebäude steht für Reiter und Gäste zur Nutzung bereit, sofern auf Sauberkeit geachtet wird. Bei Temperaturen um den Gefrierpunkt und darunter ist unbedingt drauf zu achten, dass die Toilettentüre aus Gründen des Frostschutzes stets geschlossen bleibt!